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Fachanwälte für Medizinrecht in MÜNCHEN

RECHTSANWALTSKANZLEI RIGIZAHN

RECHTSANWALTSKANZLEI RIGIZAHN

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Ernest F. Rigizahn

RECHTSANWALTSKANZLEI RIGIZAHN

Ernest F. Rigizahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Lindwurmstraße 29
80337 München
Telefon: 089 - 386 651 60
Telefax: 089 - 386 651 69
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
RECHTSANWALTSKANZLEI RIGIZAHN

 

 

kanzlei_vertritt
 

  • Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer des Gesundheitswesens
  • Versicherungsnehmer

fachbeitraege

 

KEINE 

 

kanzleischwerpunkte

 

hackenArzthaftungsrecht hacken
Zahnarzthaftungsrecht
      Krankenhausrecht
      Geburtsschadensrecht
      Medizinprodukterecht
      Ahackenrzneimittelhaftungsrecht
Strafrecht & Strafverteidigung
hackenGesellschaftsrecht
      Arbeitsrecht für Heilberufe
      Chefarztrecht
hackenAllgemeines Medizinrecht
hackenAbrechnungsrecht hacken
Gebührenrecht
hacken Arzneimittelregress
      Apothekenrecht
hacken Ärztliches Berufsrecht
hacken Ärztliches Werberecht
hackenKassenarztrecht
hacken Arztrecht
hackenSozialversicherungsrecht
hackenVersicherungsrecht
 

 

kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Ernest F. Rigizahn

Die Kanzlei wurde am 1.1.2000 von Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn gegründet, der - auf der soliden Grundlage seiner langjährigen wissenschaftlichen Erfahrung im Medizinrecht und nach mehreren Jahren medizinrechtlicher Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei Münchener Kanzleien - seine persönlichen Vorstellungen von anwaltlicher Tätigkeit umsetzen wollte.

Das besondere Profil der Kanzlei ergibt sich zunächst aus der bewussten - der fachanwaltschaftlichen Doppelqualifikation des Kanzleiinhabers entsprechenden - Selbstbeschränkung auf die Spezialgebiete
"Medizinrecht für Ärzte/Zahnärzte und andere Leistungserbringer"

(insbesondere: Arztrecht und Kassenarztrecht) und
"Versicherungsrecht/Sozialversicherungsrecht für Versicherungsnehmer/Versicherte" (insbesondere: Krankenversicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsrecht und Unfallversicherungsrecht).

Vor allem eine bewusste Spezialisierung, verbunden mit entsprechend konzentrierter ständiger Fortbildung und dem Erwerb für das Verständnis der einschlägigen Probleme unverzichtbarer - auch nichtjuristischer - branchenspezifischer Kenntnisse, ermöglicht es einem Rechtsanwalt heute, die Probleme seiner Mandanten umfassend zu erkennen und durchdachte Lösungsvorschläge anzubieten. Unverzichtbar - auch und gerade auf dem Felde des interdisziplinären Medizinrechts - erscheint zudem eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung jedes einzelnen Mandats.


Medizinrecht

Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, kam erstmals 1988 mit dem Medizinrecht in Berührung und arbeitet seither kontinuierlich wissenschaftlich - als nebenberuflicher Redaktor der führenden Fachzeitschrift und als Fachautor - auf diesem Felde, seit Anfang 1997 auch hauptberuflich als spezialisierter anwaltlicher Praktiker. Deshalb lag es nahe, daß sich die Kanzlei der umfassenden Betreuung von Leistungserbringern des Gesundheitswesens in allen für ihre berufliche Tätigkeit relevanten Rechtsfragen verschrieben hat. Das Dienstleistungsangebot umfaßt dabei

  • Beratung
  • Vertragsgestaltung
  • außergerichtliche Interessenvertretung (z.B. gegenüber Patienten und Lieferanten oder bei Auseinandersetzungen mit Kollegen)
  • Vertretung gegenüber Behörden (z.B. in Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren sowie in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren), insbesondere engagierte und unabhängige Vertretung der Interessen von Ärzten und Zahnärzten gegenüber Kassenärztlicher Vereinigung und Ärztekammer
  • Vertretung in Gerichtsverfahren (sozialgerichtliche Verfahren, verwaltungsgerichtliche Verfahren, berufsgerichtliche Verfahren, Zivilprozesse und Strafprozesse)
  • Vortragstätigkeit (z.B. Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Informationsveranstaltungen ärztlicher Berufsverbände)



Mandantenkreis

Das Leistungsangebot der Kanzlei richtet sich vor allem an
  • niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
  • Praxisgemeinschaften
  • Gemeinschaftspraxen
  • Ärztepartnerschaften
  • Medizinische Versorgungszentren
  • sonstige ärztliche Kooperationsformen
  • Belegärzte, Chefärzte

zudem an
  • Heilpraktiker, Hebammen und Angehörige sonstiger Heil- und Heilhilfsberufe.


Mit Bezug zum Arzneimittelbereich richtet sich das Leistungsangebot der Kanzlei an
  • Apotheker
  • Arzneimittelhersteller (insbesondere, soweit Fragen der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des ärztlichen Verordnungsgebarens sowie Fragen der Kostenerstattung und des Leistungsanspruchs der - in GKV oder PKV - Versicherten betroffen sind)

Die Kanzlei vertritt die Interessen ihrer Mandanten bundesweit. Die Mandanten stammen überwiegend aus ganz Bayern sowie - in eingeschränktem Umfang - aus Baden-Württemberg und Hessen.


Tätigkeitsgebiete

Die Kanzlei betreut Mandate vor allem aus folgenden Rechtsgebieten und Problemkreisen
  • Vertrags(zahn)arztrecht: z.B. Praxisverkäufe und Praxisübernahmen nach § 103 Abs. 4 SGB V, Zulassung (Erteilung und Entzug), Gebührenrecht (Plausibilitätsprüfungen und sonstige sachlich-rechnerische Richtigstellungen), Honorarverteilung, Wirtschaftlichkeit von Leistungserbringung und Verordnungsgebaren (Honorarkürzungen/Arzneimittelregresse), Disziplinarrecht
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung: z.B. Praxiskaufverträge, Praxismietverträge, Praxisarbeitsverträge, Kooperationsverträge für Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Ärztepartnerschaften, Medizinische Versorgungszentren und sonstige Kooperationsformen, Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, Belegarztverträge, Chefarztverträge
  • (Zahn)Ärztliches Berufsrecht: z.B. ärztliche Ausbildung, ärztliche Prüfungen, Approbation (Erteilung und Entzug), Weiterbildung, Berufspflichten
  • (Zahn)Arzthaftungsrecht: Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Strafverfolgungsmaßnahmen wegen (vermeintlicher) Behandlungsfehler
  • Krankenversicherungsrecht: Durchsetzung der Leistungsansprüche von Patienten (und ihren Ärzten) gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherern



Ernest F. Rigizahn

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht  
Fachanwalt für Versicherungsrecht



Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn verfügt sowohl im Fachgebiet des
Medizinrechts als auch im Fachgebiet des Versicherungsrechts über besondere theoretische Kenntnisse und über besondere praktische Erfahrungen. Ihm wurde deshalb von der zuständigen Stelle - nach Ablegung einer schriftlichen Kenntnisprüfung sowie nach Überprüfung der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in einem Verwaltungsverfahren - gestattet, sowohl die Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" als auch die Bezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht" zu führen.

Das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ist daran gebunden, daß sich der
Fachanwalt ständig fortbildet und diese Fortbildung gegenüber der zuständigen Stelle nachweist; es handelt sich mithin um eine gegenüber der allgemeinen anwaltlichen Fortbildungspflicht verschärfte Verpflichtung zur Fortbildung.

Rechts- und Fachanwalt Rigizahn ist aber nicht nur ein erfahrener anwaltlicher
Praktiker mit nachgewiesenen besonderen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen, sondern darüber hinaus auch wissenschaftlich tätig. So ist er (am „Feierabend“) seit 1988 wissenschaftlicher Redakteur (Redaktor) der in Deutschland führenden einschlägigen Fachzeitschrift „Medizinrecht – MedR“ sowie Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen.

Als bundesweit bekannter Medizinrechtler vertritt Rechts- und Fachanwalt
Rigizahn Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer im Gesundheits-
wesen in allen für ihre Berufsausübung relevanten Rechtsfragen; ins-besondere hat er sich auf die Betreuung niedergelassener Ärzte und Zahnärzte spezialisiert und widmet sich dabei vor allem Fragen der Gestaltung und Prüfung von Praxis- und Kooperationsverträgen, des Kassenarztrechts (Vertragsarztrechts), des ärztlichen Berufsrechts sowie des Arzthaftungsrechts (ausschließlich auf Arztseite).

Aufgrund seiner völligen Unabhängigkeit von Kassenärztlichen Vereinigungen
und Ärztekammern vertritt er die Interessen seiner ärztlichen Mandanten auch in Streitigkeiten mit diesen Behörden.

Als Fachanwalt nicht nur für Medizinrecht, sondern auch für
Versicherungsrecht vertritt er die Interessen von Versicherungsnehmern/Patienten gegen private Krankenversicherungen und Krankenkassen sowie in den Bereichen Berufsunfähigkeitsrecht und Unfallversicherungsrecht.

Schließlich vertritt er als Fachanwalt für Versicherungsrecht die Interessen
von Versicherungsnehmern im gesamten Privatversicherungsrecht
(Haftpflichtversicherungsrecht, Feuerversicherungsrecht, Hausratversicherungsrecht u.ä.).

Veröffentlichungen:

Verfasser zahlreicher in angesehenen juristischen Fachzeitschriften und veröffentlichter wissenschaftlicher Abhandlungen zu verschiedensten Fragen
des Medizinrechts


Mitgliedschaften
  • Deutscher Juristentag (DJT)
  • Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR)
  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
  • Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen
  • Arbeitsgemeinschaft „Medizinrecht“ im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft „Versicherungsrecht“ im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft „Sozialrecht“ im Deutschen Anwaltverein

        
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