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Fachanwälte für Medizinrecht in MÜNCHEN
 RECHTSANWALTSKANZLEI RIGIZAHN
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RECHTSANWALTSKANZLEI RIGIZAHN
Ernest F. Rigizahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lindwurmstraße 29
80337
München
Telefon: 089 - 386 651 60
Telefax: 089 - 386 651 69
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- Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer des Gesundheitswesens
KEINE

Arzthaftungsrecht

Zahnarzthaftungsrecht
Krankenhausrecht
Geburtsschadensrecht
Medizinprodukterecht
A rzneimittelhaftungsrecht
Strafrecht & Strafverteidigung
Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht für Heilberufe
Chefarztrecht
Allgemeines Medizinrecht
Abrechnungsrecht

Gebührenrecht
Arzneimittelregress
Apothekenrecht
Ärztliches Berufsrecht
Ärztliches Werberecht
Kassenarztrecht
Arztrecht
Sozialversicherungsrecht
Versicherungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei Ernest F. Rigizahn
Die Kanzlei wurde am 1.1.2000 von Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn
gegründet, der - auf der soliden Grundlage seiner langjährigen
wissenschaftlichen Erfahrung im Medizinrecht und nach mehreren Jahren
medizinrechtlicher Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in zwei
Münchener Kanzleien - seine persönlichen Vorstellungen von anwaltlicher
Tätigkeit umsetzen wollte.
Das besondere Profil der Kanzlei ergibt sich zunächst aus der bewussten
- der fachanwaltschaftlichen Doppelqualifikation des Kanzleiinhabers
entsprechenden - Selbstbeschränkung auf die Spezialgebiete
"Medizinrecht für Ärzte/Zahnärzte und andere Leistungserbringer"
(insbesondere: Arztrecht und Kassenarztrecht) und
"Versicherungsrecht/Sozialversicherungsrecht für Versicherungsnehmer/Versicherte" (insbesondere: Krankenversicherungsrecht, Berufsunfähigkeitsrecht und Unfallversicherungsrecht).
Vor allem eine bewusste Spezialisierung, verbunden mit entsprechend
konzentrierter ständiger Fortbildung und dem Erwerb für das Verständnis
der einschlägigen Probleme unverzichtbarer - auch nichtjuristischer -
branchenspezifischer Kenntnisse, ermöglicht es einem Rechtsanwalt
heute, die Probleme seiner Mandanten umfassend zu erkennen und
durchdachte Lösungsvorschläge anzubieten. Unverzichtbar - auch und
gerade auf dem Felde des interdisziplinären Medizinrechts - erscheint
zudem eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung jedes einzelnen
Mandats.
Medizinrecht
Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn, Fachanwalt für Medizinrecht und
Fachanwalt für Versicherungsrecht, kam erstmals 1988 mit dem
Medizinrecht in Berührung und arbeitet seither kontinuierlich
wissenschaftlich - als nebenberuflicher Redaktor der führenden
Fachzeitschrift und als Fachautor - auf diesem Felde, seit Anfang 1997
auch hauptberuflich als spezialisierter anwaltlicher Praktiker. Deshalb
lag es nahe, daß sich die Kanzlei der umfassenden Betreuung von
Leistungserbringern des Gesundheitswesens in allen für ihre berufliche
Tätigkeit relevanten Rechtsfragen verschrieben hat. Das
Dienstleistungsangebot umfaßt dabei
- außergerichtliche Interessenvertretung (z.B. gegenüber Patienten und Lieferanten oder bei Auseinandersetzungen mit Kollegen)
- Vertretung
gegenüber Behörden (z.B. in Verwaltungsverfahren und
Widerspruchsverfahren sowie in staatsanwaltlichen
Ermittlungsverfahren), insbesondere engagierte und unabhängige
Vertretung der Interessen von Ärzten und Zahnärzten gegenüber
Kassenärztlicher Vereinigung und Ärztekammer
-
Vertretung in Gerichtsverfahren (sozialgerichtliche Verfahren,
verwaltungsgerichtliche Verfahren, berufsgerichtliche Verfahren,
Zivilprozesse und Strafprozesse)
-
Vortragstätigkeit (z.B. Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Informationsveranstaltungen ärztlicher Berufsverbände)
Mandantenkreis
Das Leistungsangebot der Kanzlei richtet sich vor allem an
-
niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
-
Medizinische Versorgungszentren
-
sonstige ärztliche Kooperationsformen
zudem an
-
Heilpraktiker, Hebammen und Angehörige sonstiger Heil- und Heilhilfsberufe.
Mit Bezug zum Arzneimittelbereich richtet sich das Leistungsangebot der Kanzlei an
-
Arzneimittelhersteller (insbesondere, soweit Fragen der Rechtmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit des ärztlichen Verordnungsgebarens sowie Fragen
der Kostenerstattung und des Leistungsanspruchs der - in GKV oder PKV -
Versicherten betroffen sind)
Die Kanzlei vertritt die Interessen ihrer Mandanten bundesweit. Die
Mandanten stammen überwiegend aus ganz Bayern sowie - in
eingeschränktem Umfang - aus Baden-Württemberg und Hessen.
Tätigkeitsgebiete
Die Kanzlei betreut Mandate vor allem aus folgenden Rechtsgebieten und Problemkreisen
-
Vertrags(zahn)arztrecht: z.B. Praxisverkäufe und Praxisübernahmen nach
§ 103 Abs. 4 SGB V, Zulassung (Erteilung und Entzug), Gebührenrecht
(Plausibilitätsprüfungen und sonstige sachlich-rechnerische
Richtigstellungen), Honorarverteilung, Wirtschaftlichkeit von
Leistungserbringung und Verordnungsgebaren
(Honorarkürzungen/Arzneimittelregresse), Disziplinarrecht
-
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung: z.B. Praxiskaufverträge,
Praxismietverträge, Praxisarbeitsverträge, Kooperationsverträge für
Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Ärztepartnerschaften,
Medizinische Versorgungszentren und sonstige Kooperationsformen,
Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und
Krankenhäusern, Belegarztverträge, Chefarztverträge
-
(Zahn)Ärztliches Berufsrecht: z.B. ärztliche Ausbildung, ärztliche
Prüfungen, Approbation (Erteilung und Entzug), Weiterbildung,
Berufspflichten
-
(Zahn)Arzthaftungsrecht: Abwehr von Schadensersatzansprüchen und
Strafverfolgungsmaßnahmen wegen (vermeintlicher) Behandlungsfehler
-
Krankenversicherungsrecht: Durchsetzung der Leistungsansprüche von
Patienten (und ihren Ärzten) gegenüber gesetzlichen Krankenkassen und
privaten Krankenversicherern
Ernest F. Rigizahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Ernest F. Rigizahn verfügt sowohl im Fachgebiet des
Medizinrechts als auch im Fachgebiet des Versicherungsrechts über
besondere theoretische Kenntnisse und
über besondere praktische Erfahrungen. Ihm wurde deshalb von der
zuständigen
Stelle - nach Ablegung einer schriftlichen Kenntnisprüfung sowie nach
Überprüfung der besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in einem
Verwaltungsverfahren - gestattet, sowohl die Bezeichnung "Fachanwalt
für
Medizinrecht" als auch die Bezeichnung "Fachanwalt für
Versicherungsrecht" zu führen.
Das Führen einer Fachanwaltsbezeichnung ist daran gebunden, daß sich der
Fachanwalt ständig fortbildet und diese Fortbildung gegenüber der
zuständigen Stelle nachweist; es handelt sich mithin um eine gegenüber
der allgemeinen
anwaltlichen Fortbildungspflicht verschärfte Verpflichtung zur
Fortbildung.
Rechts- und Fachanwalt Rigizahn ist aber nicht nur ein erfahrener anwaltlicher
Praktiker mit nachgewiesenen besonderen Kenntnissen und praktischen
Erfahrungen, sondern darüber hinaus auch wissenschaftlich tätig. So ist er (am
„Feierabend“) seit 1988 wissenschaftlicher Redakteur (Redaktor) der in Deutschland führenden einschlägigen Fachzeitschrift „Medizinrecht – MedR“
sowie Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen.
Als bundesweit bekannter Medizinrechtler vertritt Rechts- und Fachanwalt
Rigizahn Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer im Gesundheits-
wesen in allen für ihre Berufsausübung relevanten Rechtsfragen; ins-besondere hat er sich
auf die Betreuung niedergelassener Ärzte und Zahnärzte spezialisiert und widmet
sich dabei vor allem Fragen der Gestaltung und Prüfung von Praxis- und
Kooperationsverträgen, des Kassenarztrechts (Vertragsarztrechts), des ärztlichen
Berufsrechts sowie des Arzthaftungsrechts (ausschließlich auf Arztseite).
Aufgrund seiner völligen Unabhängigkeit von Kassenärztlichen Vereinigungen
und Ärztekammern vertritt er die Interessen seiner ärztlichen Mandanten auch in
Streitigkeiten mit diesen Behörden.
Als Fachanwalt nicht nur für Medizinrecht, sondern auch für
Versicherungsrecht vertritt er die Interessen von Versicherungsnehmern/Patienten gegen private
Krankenversicherungen und Krankenkassen sowie in den Bereichen
Berufsunfähigkeitsrecht und Unfallversicherungsrecht.
Schließlich vertritt er als Fachanwalt für Versicherungsrecht die Interessen
von Versicherungsnehmern im gesamten Privatversicherungsrecht
(Haftpflichtversicherungsrecht, Feuerversicherungsrecht, Hausratversicherungsrecht u.ä.).
Veröffentlichungen:
Verfasser zahlreicher in angesehenen juristischen Fachzeitschriften und
veröffentlichter wissenschaftlicher Abhandlungen zu verschiedensten
Fragen
des Medizinrechts
Mitgliedschaften
-
Deutscher Juristentag (DJT)
-
Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR)
-
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
-
Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen
-
Arbeitsgemeinschaft „Medizinrecht“ im Deutschen Anwaltverein
-
Arbeitsgemeinschaft „Versicherungsrecht“ im Deutschen Anwaltverein
-
Arbeitsgemeinschaft „Sozialrecht“ im Deutschen Anwaltverein

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